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Mag. iur. Oliver Lorber

St. Veiter Ring 51, 9020 Klagenfurt, Kärnten, Österreich

Informationen
für AVW-Opfer

Sie haben ein Recht auf Ihr Recht

Klienteninformation vom 30.01.2020

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Im Oktober 2008 stellte die AvW Gruppe AG den Rückkauf von AvW-Genussscheinen ein.

Bereits kurz danach begannen wir, für unsere Klienten alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit diese ihre für den Erwerb von AvW-Genussscheinen eingesetzten Mittel zur Gänze oder zum Teil zurückerhalten.

Es wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, in denen wir Privatbeteiligtenanschlüsse für unsere Klienten vornahmen. Im Strafverfahren gegen den Vorstandsvorsitzenden von AvW Gruppe AG und AvW Invest AG erwirkten wir einen Zuspruch eines Teilschadenersatzbetrages.

Dieser musste in der Folge allerdings eine langjährige Haftstrafe antreten und wurde über sein Vermögen das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet.

Im Mai 2010 wurden auch Insolvenzverfahren über das Vermögen der AvW Gruppe AG und AvW Invest AG eröffnet, in denen wir Forderungen für unsere Mandanten anmeldeten und diese auch in weiterer Folge in den Insolvenzverfahren vertraten.

Parallel dazu nahmen wir fristenwahrend für unsere Mandanten Forderungsanmeldungen bei der Anlegerentschädigung vor. Diese Forderungen wurden zunächst zur Gänze bestritten und wurden, maßgeblich auch von unserer Kanzlei Musterprozesse geführt, die letztlich im Sinne der Anleger mit klagsstattgebenden höchstgerichtlichen Entscheidungen beendet wurden.

Auf der Grundlage dieser Entscheidungen gelang es, die bei der Anlegerentschädigung besicherten Ansprüche tatsächlich für den Großteil der Genussscheininhaber durchzusetzen.

Kleinanleger wurden (bis zum Betrag von € 20.000,--) zur Gänze entschädigt, für Großanleger konnte zumindest der besicherte Betrag von € 20.000,-- durchgesetzt werden.

Zwischenzeitig sind auch die Insolvenzverfahren beendet und konnten auch hier weitere Quotenzahlungen realisiert werden.

Parallel dazu wurden zahlreiche andere Anspruchsgrundlagen von uns geprüft und auch andere Verfahren geführt, welche bedauerlicherweise letztlich mit klagsabweisenden Entscheidungen endeten.

 

Der aktuelle Status lässt sich so darstellen, dass im Wesentlichen noch ein Musterverfahren gegen den Steuerberater der AvW-Unternehmen beim Landesgericht Klagenfurt in erster Instanz anhängig ist.

Von uns wurden die Ansprüche unserer Mandanten gegen diesen Steuerberater auch geltend gemacht und wurden Verjährungsverzichtserklärungen erwirkt, sodass der Ausgang dieses Musterverfahrens noch abgewartet werden muss.

Dieser Steuerberater wurde allerdings strafrechtlich von allen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt freigesprochen.

Eine Prognose über die Dauer dieses Musterverfahrens erscheint derzeit nicht möglich, zumal anzunehmen, dass dieses Verfahren wohl durch alle Instanzen geführt werden wird.

 

Von mehreren Klienten wurden wir darüber informiert, dass diese auch von einer „Interessensgemeinschaft AvW-Geschädigte“ kontaktiert wurden. In diversen Rundschreiben und Informations-E-Mails wurden Behauptungen aufgestellt, wonach es mit Hilfe dieser Interessensgemeinschaft möglich sein soll, eine Revision der gerichtlichen Entscheidungen im Amtshaftungsverfahren zu erwirken.

Nach unserem Informationsstand sind die in diesem Zusammenhang aufgestellten Behauptungen unzutreffend und kam es nicht zur Wiederaufnahme eines Amtshaftungsverfahrens.

Wir empfehlen unseren Klienten bei derartigen Ankündigungen und Versprechungen äußerst vorsichtig zu sein, insbesondere wenn eine Beteiligung an diversen Maßnahmen dieser Interessensgemeinschaft von der Zahlung von Geldbeträgen abhängig gemacht wird. Für detaillierte Informationen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Klienteninformation vom 02.01.2012

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Im Folgenden möchten wir unsere Klienten sowie AvW-Genussscheininhaber, die bisher noch keine Schritte gesetzt haben, um ihre Veranlagungen in AvW-Genussscheine zu retten, über die aktuellen Entwicklungen in der "unendlichen Geschichte" AvW informieren sowie einen kurzen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen geben:

In den Konkursverfahren AvW-Gruppe AG und AvW-Invest AG sind die Masseverwalter nach wie vor mit der Verwertung des Vermögens und der Prüfung der Forderungen befasst. Im Konkursverfahren AvW-Gruppe AG fand bereits eine Prüfungstagsatzung statt, bei der die meisten Forderungen, insbesondere die Forderungen der Genussscheininhaber selbst, aus rechtlichen Überlegungen von der Masseverwaltung bestritten wurden. Seitens des Gerichtes wurden großzügig bemessene Fristen für die Einbringung von Prüfungsklagen bestimmt. Auch wir werden zumindestens einen derartigen Prüfungsprozess führen, um die relevanten Rechtsfragen – notfalls durch den Obersten Gerichtshof – abklären zu lassen und um letztlich zu erwirken, dass die Forderungen der AvW-Genussscheininhaber im Konkursverfahren als Konkursforderungen festgestellt werden und daher an der Verteilung der Konkursmasse auch teilnehmen.
Im Konkursverfahren AvW-Invest AG bleibt vorläufig die Anberaumung einer Prüfungstagsatzung noch abzuwarten.

Daneben sind wir gerichtlich und außergerichtlich befasst mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einer Vielzahl anderer Anspruchsgegner, die allenfalls für den Schaden der AvW-Genussscheininhaber zu haften haben.
 Im Einzelnen geht es dabei um Klageführungen gegen den Steuerberater der AvW-Unternehmen, die Wirtschaftsprüferin, die Republik Österreich als Trägerin der Finanzmarktaufsicht und die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt als Depotbank, die Ratingagentur Dun&Bradstreet und diverse Anlageberater, die zum Erwerb von AvW-Genussscheinen geraten haben.

Es wurden von uns bereits zahlreiche Verfahren anhängig gemacht bzw. für jene Klienten, für die noch keine Klagen überreicht wurden, Verjährungsverzichtserklärungen erwirkt, um zu vermeiden, dass es zu einer unmittelbaren Kostenbelastung unserer Klienten kommt.

Soweit hier Gerichtsverfahren geführt werden, sind diese überwiegend noch anhängig, teilweise auch erst im Anfangsstadium. Über künftige Entwicklungen in diesen Verfahren werden wir Sie erforderlichenfalls rechtzeitig gesondert informieren.

Wesentlich ist, dass bei der Geltendmachung von Beraterhaftungen, die von uns von Anfang an stark forciert wurde, entgegen zahlreicher "Unkenrufe" dass es hier keinesfalls zu einer Haftung von Anlageberatern kommen könne, von uns bereits rechtskräftige klagsstattgebende Entscheidungen erwirkt werden konnten bzw. Berater zumindestens sich bereit erklärten, Vergleiche abzuschließen, worin sie sich zum Schadenersatz verpflichteten und diesen auch bereits leisteten. Es erscheint daher diese Schiene weiterhin durchaus erfolgversprechend. Für jene Klienten, für die noch keine Beraterhaftungsklagen eingebracht wurden, ist hier aber zur Vermeidung einer Verjährungsgefahr rasches Handeln angebracht, sodass wir diese Klienten höflich ersuchen dürfen, uns zu kontaktieren, um hier gegebenenfalls noch ein Einschreiten zu ermöglichen.

Schließlich haben wir auch Forderungsanmeldungen bei der Anlegerentschädigung der Wertpapierdienstleister GmbH gemacht, welche allenfalls bis zu einem Betrag von Euro 20.000,-- für die Schadenersatzansprüche der Genussscheininhaber zu haften hat. Auch hier kam es bedauerlicherweise zu Bestreitungen, sodass Prozessführungen erforderlich wurden. Für neue Klienten haben wir allerdings darauf hinzuweisen, dass dieser Weg in Zukunft abgeschnitten ist, da insoferne die einzuhaltenden Fristen bereits verstrichen sind.

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Klienteninformation vom 17.12.2010

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Bekanntlich werden von uns sämtliche Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen geschädigter AvW-Anleger gegenüber allen in Betracht kommenden haftenden Personen geprüft und erforderlichenfalls geltend gemacht. Dies gilt nicht nur für die Geltendmachung von Ansprüchen im Konkursverfahren und im Strafverfahren, in dem im Jänner bereits die ersten Hauptverhandlungstermine stattfinden werden. Dort werden wir die Interessen unserer Mandanten als Privatbeteiligtenvertreter natürlich rechtsfreundlich wahrnehmen.

Neben dem gerichtlichen Vorgehen gegen die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt und der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Anlegerentschädigung von Wertpapierinhabern gehört zu unserer Tätigkeit auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Vermögensberatern, die ihren Kunden den Erwerb von AvW-Genussscheinen empfohlen haben, im allgemeinen unter Hinweis auf die angebliche besondere Sicherheit dieser Anlageform und den großen Vorteil der jederzeitigen Rückkaufmöglichkeit.

Auch diese Ansprüche haben wir zum Teil bereits gerichtlich geltend gemacht.

Hier konnten wir bereits insoferne einen wichtigen prozessualen Teilerfolg erzielen, als es uns gelungen ist, einen in einem dieser Verfahren gefassten „Unterbrechungsbeschluss“ mit einem Rechtsmittel erfolgreich zu bekämpfen. In diesem Verfahren versuchte der Erstrichter, das Verfahren über die Beraterhaftung bis zum rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Strafverfahrens gegen Dr. Auer Welsbach zu unterbrechen. Dafür bestand aus unserer Sicht keine Veranlassung und wäre eine solche Unterbrechung sicherlich ein für alle weiteren Beraterhaftungsprozesse wirksames Präjudiz gewesen, welches zu einer unter Umständen mehrjährigen Verzögerung bei der gerichtlichen Überprüfung von Beraterfehlern führen hätte können, da die Dauer des Strafverfahrens derzeit überhaupt nicht absehbar ist.

Eine derartige unseres Erachtens völlig unnötige Verfahrensunterbrechung ist durch die von uns erwirkte Musterentscheidung aber wohl vom Tisch. Wir werden Sie auch in Zukunft in gewohnter Weise über für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche interessante neue Entwicklungen informieren.

Klienteninformation vom 05.05.2010

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Wie Ihnen aus der Berichterstattung aus den Medien und unseren Berichterstattungen über unsere Aktivitäten sicherlich bereits bekannt ist, gab es in jüngster Vergangenheit einschneidende Entwicklungen in den Zivil- und Strafrechtsfällen „AvW“.

Am 23.04.2010 wurde die Untersuchungshaft über Dr. Wolfgang Auer-Welsbach verhängt. Am 30.04.2010 langte das bereits mit Spannung erwartete Gutachten des Buchsachverständigen Dr. Fritz Kleiner bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ein. Wir sind bereits im Besitz einer Kopie dieses Gutachtens. Dieses ist äußerst umfangreich, wobei das eigentliche Gutachten über 700 Seiten stark ist und diesem Gutachten mehrere tausend Seiten Beilagen angeschlossen sind.

Aufgrund einer ersten Durchsicht ist festzuhalten, dass durch dieses Gutachten der Verdacht zahlreicher Untreuetatbestände, insbesondere durch überhöhte Provisionszahlungen durch die AvW Gruppe AG an die AvW Invest AG, unbesicherte Kreditvergaben und ähnliches massiv untermauert wird. Auch weist der Sachverständige darauf hin, dass die Veranlagung zum Teil nicht in sicheren Anlageformen erfolgte, wie sie aufgrund des Werbeauftrittes von den Genussscheininhabern an sich erwartet werden konnte. Wir werden dieses Gutachten jedenfalls noch eingehend analysieren, um anhand dessen beurteilen zu können, welche Argumente für die Geltendmachung von Haftungen sich daraus im Einzelnen ableiten lassen.

Wie Sie sicherlich bereits den Medien entnehmen konnten, wurde am 04.05.2010 das Konkursverfahren über das Vermögen von AvW Invest AG und AvW Gruppe AG beim Landesgericht Klagenfurt eröffnet.

Forderungsanmeldungen sind bis spätestens 30.06.2010 zu erstatten. Wir haben diese Frist in Evidenz genommen und werden nach Rücksprache mit Ihrem Rechtsschutzversicherer fristenwahrend Forderungsanmeldungen erstatten, wobei in diesem Zusammenhang durch Sie gegenwärtig keine Veranlassungen zu setzen sind.

In weiterer Folge wird abzuwarten bleiben, ob der vom Landesgericht Klagenfurt bestellte Masseverwalter Bestreitungen der Forderungen der AvW Anleger vornehmen wird oder nicht.

Sollten die Forderungen bestritten werden, wird es erforderlich sein, die bereits anhängigen Zivilprozesse gegen AvW Gruppe AG und AvW Invest AG als Prüfungsprozesse fortzusetzen und für die wenigen unserer Klienten, für die noch keine Klagen eingebracht wurden, eigene Prüfungsklagen einzubringen.

Je nach dem Ergebnis der Prüfungserklärungen des Masseverwalters bzw. dem Ausgang allfälliger Prüfungsprozesse und nach dem Realisat der Vermögenswerte der AvW-Gesellschaften in den Konkursverfahren wird es dann zur quotenmäßigen Befriedigung aller Gläubiger nach dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung kommen.

Weiterhin sind wir damit befasst, Ihre Ansprüche auch gegenüber anderen haftpflichtigen Personen geltend zu machen, wobei wir an die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt als Depotbank der meisten Wertpapierdepots unserer Klienten bereits herangetreten sind. Bekanntlich wurde ein „Musterprozess“ eines geschädigten Anlegers gegen die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt in erster Instanz vom Kläger gewonnen; dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Wir haben auch bereits Ansprüche gegenüber „Beratern“ und Wertpapierdienstleistern außergerichtlich geltend gemacht und erste Klagen zur Geltendmachung von Beraterhaftungen bereits vorbereitet.

In diesem Zusammenhang erneuern wir unser Ersuchen an unsere Klienten, welche eine derartige Beraterhaftung geltend machen wollen und uns diesbezüglich bislang noch keine Informationen schriftlich oder mündlich erteilt haben, um möglichst rasche Kontaktaufnahme zur Abklärung, ob und gegen wen hier im Rahmen einer Beraterhaftung Schritte für Sie in die Wege zu leiten sind.

Über Neuerungen, die in den nächsten Tagen im Hinblick auf die zwischenzeitig bereits eröffneten Konkursverfahren sowie auch Weiterungen im Strafverfahren sicherlich zu erwarten sind, werden wir Sie gesondert benachrichtigen.

Jene Klienten, für die bereits Klagen durch uns eingebracht wurden, wobei in einzelnen Fällen auch bereits Tagsatzungen anberaumt wurden, möchten wir darüber informieren, dass nach den maßgeblichen Bestimmungen der Konkursordnung die Konkurseröffnung ex lege zur Verfahrensunterbrechung führt, sodass bereits anberaumte Verhandlungen in diesem Falle nicht mehr stattfinden würden und zunächst das Ergebnis der derzeit noch nicht anberaumten Prüfungstagsatzung im Konkursverfahren abzuwarten bleibt.

Klienteninformation vom 08.01.2009

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Rechtsanwaltskanzlei Mag. Lorber im Auftrag einer immer größeren Zahl geschädigter Anleger aktiv

Seit einigen Wochen sind über 12.000 Österreicher, die ihre Ersparnisse zur Gänze oder zum Teil in „AvW-Genussscheinen“ angelegt haben, sehr beunruhigt. Die Medien berichten über undurchsichtige Vorgänge bei Unternehmen der „AvW-Gruppe“ und über den Verdacht strafbarer Handlungen im Umfeld von Unternehmen der „AvW-Gruppe“. Vor allem aber ist seit Anfang Oktober 2008 eine Realisierung ihrer Genussscheine faktisch nicht mehr möglich.

Unsere Kanzlei ist in Zusammenarbeit mit mehreren namhaften Unternehmen bemüht, den Geschädigten zu ihrem Recht und vor allem zu ihrem Geld zu verhelfen.

Wir haben bereits für zahlreiche Geschädigte Privatbeteiligtenanschlüsse in den bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt anhängigen Strafverfahren gegen Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der AvW Invest AG sowie mehrere Unternehmen der AvW-Gruppe vorgenommen. Wir haben Ansprüche, soweit diese für uns aufgrund der uns übermittelten Unterlagen und Informationen überprüfbar sind, außergerichtlich geltend gemacht.

Wir stehen mitten in der Vorbereitung für Klageführungen, welche im Hinblick auf die bisherigen Reaktionen seitens der AvW Invest AG aus derzeitiger Sicht unvermeidlich sein dürften. Zusätzlich überprüfen wir allfällige unrichtige Handlungsweisen von Vermittlern und Bankinstituten. Sollten sich bei diesen rechtlich bedenkliche Handlungsweisen ergeben, stünden weitere Haftpflichtige zur Verfügung, gegen die wir vorgehen würden.

Wir weisen darauf hin, dass wir in der Regel für die Beurteilung der Ansprüche unserer Mandanten folgende Informationen und Unterlagen benötigen:

  1. Wie wurde die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der AvW Invest AG angebahnt? (Gab es eine Beratung, bejahendenfalls durch wen? Welche Zusagen wurden im Rahmen dieser Beratung gemacht?)

  2. Wir benötigen, soweit vorhanden, Abschriften Ihrer Kaufanträge und eine Dokumentation der von Ihnen getätigten Zahlungen. Von besonderem Interesse sind die schriftlich dokumentierten Risikohinweise.

  3. In einzelnen Fällen wurden – teilweise auch schriftlich – vor allem bei Altverträgen Kapitalgarantien gewährt. Sollten diese vorhanden sein, benötigen wir eine entsprechende urkundliche Dokumentation.

  4. Soweit Sie selbst bereits den Versuch unternommen haben, Ihre Ansprüche durchzusetzen, benötigen wir Abschriften der mit der AvW Invest AG von Ihnen direkt geführten Korrespondenz einschließlich allfälliger Rückantworten auf Ihre Forderungsschreiben.

Anhand dieser Informationen sind wir in der Lage, die Ansprüche unserer Mandanten einerseits der Höhe nach beurteilen zu können, andererseits beurteilen zu können, ob es neben der Möglichkeit eines Vorgehens gegen die AvW Invest AG und deren führende Personen auch die Möglichkeit gibt, allenfalls eine Beraterhaftung in Anspruch zu nehmen.

Wir halten unsere Klienten durch ständige Berichterstattung sowie auch, soweit es neue Informationen von allgemeinem Interesse gibt, durch eine Aktualisierung unserer Homepage über den jeweiligen Stand der Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf dem Laufenden.

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